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BATTERIEN & AKKUS

Batteriehinweise / EU-Batterieverordnung

Hinweise für Endnutzer zu Batterien und Altbatterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542 und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).

1. Geltungsbereich

Viele NitroQuad-Produkte können Batterien oder Akkumulatoren enthalten oder mit solchen betrieben werden. Je nach Produkt können insbesondere Gerätebatterien, LV-Batterien, Starterbatterien oder andere gesetzlich definierte Batteriekategorien betroffen sein.

2. Getrennte Sammlung von Altbatterien

Altbatterien dürfen nicht über den unsortierten Siedlungs- oder Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien getrennt zu erfassen und den vorgesehenen Rückgabe- oder Sammelstellen zuzuführen. Bei Produkten mit fest eingebauten Batterien können zusätzlich Vorschriften des Elektro- und Elektronikgeräte- oder Fahrzeugrechts gelten.

3. Kostenlose Rückgabe

Händler müssen Altbatterien nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zurücknehmen. Der Umfang der Rücknahme hängt unter anderem von der Batteriekategorie und davon ab, welche Batterien der Händler als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat. Für den Fernabsatz sind geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer vorzusehen.

4. Rückgabe bei NitroQuad

Informationen zur für Ihr Produkt geeigneten Rückgabemöglichkeit erhalten Sie über info@nitroquad.com oder telefonisch unter +49 (0) 1573-1293494. Vor einer Rücksendung größerer oder beschädigter Lithium-Batterien ist eine Abstimmung erforderlich, da für Transport und Verpackung besondere Gefahrgutvorgaben gelten können.

5. Bedeutung der Kennzeichnungen

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien getrennt vom Hausmüll zu sammeln sind. Weitere Kennzeichnungen, Stoffangaben oder QR-/Produktinformationen können sich aus der Verordnung (EU) 2023/1542 und den jeweils anwendbaren Übergangs- und Kennzeichnungsvorschriften ergeben.

6. Sicherheitshinweise

Batterien und Akkus dürfen nicht geöffnet, kurzgeschlossen, ins Feuer gegeben oder unsachgemäß geladen werden. Beschädigte, aufgeblähte, überhitzte oder auslaufende Akkus sind nicht weiter zu verwenden. Es sind die Lade-, Lager- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Herstellers zu beachten.

7. Hersteller- und Händlerpflichten

Batterien dürfen nur im Einklang mit den geltenden Registrierungs-, Herstellerverantwortungs-, Rücknahme- und Informationspflichten bereitgestellt werden. Händler dürfen insbesondere keine Batterien von Herstellern bereitstellen, wenn die gesetzlichen Registrierungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

8. Rechtsgrundlagen

Maßgeblich sind insbesondere die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien sowie das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in der jeweils geltenden Fassung.

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