PARTNER · VERTRAG
Franchise- & Partnervertrag
Übersicht der wesentlichen Vertragsinhalte für die NitroQuad-Partnerstufen Bronze, Silber, Gold, Platin und Diamant. Der individuelle Vertrag wird passend zur ausgewählten Partnerstufe und zum bestätigten Standort vorbereitet.
Stand: 26.09.2026.Partnerstufe auswählen
Im individuellen Vertrag wird genau eine Partnerstufe angekreuzt. Damit sind die zugehörigen wirtschaftlichen Eckdaten für den Vertrag eindeutig festgelegt.
| Wahl | Partnerstufe | Partner-Invest | Umsatzanteil | Warenrahmen | Kaution | Monatlich ab Monat 4 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ☐ | Bronze-Partner(Online-Kleinanzeigen) | 1.000,00 € | 15,0 % | bis 10.000,00 € | 0,00 € | 69,00 € |
| ☐ | Silber-Partner(Online-Kleinanzeigen) | 2.500,00 € | 17,5 % | bis 15.000,00 € | 300,00 € | 109,00 € |
| ☐ | Gold-Partner(Regional + Online) | 5.000,00 € | 20,0 % | bis 17.500,00 € | 500,00 € | 159,00 € |
| ☐ | Platin-Partner(Regional + Online) | 12.500,00 € | 22,5 % | bis 20.000,00 € | 500,00 € | 259,00 € |
| ☐ | Diamant-Partner(Regional + Online) | 25.000,00 € | 25,0 % | bis 25.000,00 € | 500,00 € | 359,00 € |
Für die Bereitstellung der Partnerwebseite ist zusätzlich eine einmalige Gebühr von 249,00 € vorgesehen. Die ersten drei Vertragsmonate sind als gebührenfreie Aufbauphase vorgesehen; die laufenden Monatsgebühren beginnen ab dem 4. Vertragsmonat.
§ 1 Vertragsgegenstand & Selbstständigkeit
Der Partner wird als rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer in das NitroQuad-Vertriebs- und Partnersystem aufgenommen. Der Vertrag begründet kein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis. Der Partner führt sein Unternehmen eigenverantwortlich und erfüllt die für ihn geltenden gewerblichen, steuerlichen, buchhalterischen und versicherungsrechtlichen Pflichten.
§ 2 Partnerstufe & Leistungen
Die gewählte Partnerstufe bestimmt insbesondere Partner-Invest, Umsatzanteil, Warenrahmen, Kaution und laufende Systemgebühren. Bronze und Silber sind im Schwerpunkt für Online-Vertrieb über freigegebene Plattformen und Kleinanzeigen vorgesehen. Gold, Platin und Diamant verbinden den Online-Vertrieb mit regionalem Warenhandel, Produktpräsentation, Beratung, lokaler Abholung und – nach Vereinbarung – physischer Kommissionsware.
§ 3 Kommissionsware & Eigentum
Physische Waren können je nach Partnerstufe und Vereinbarung als Kommissionsware bereitgestellt werden. Die Überlassung führt grundsätzlich nicht zu einem Eigentumsübergang. Der Partner behandelt die Ware sorgfältig, schützt sie vor Verlust und Beschädigung, führt nachvollziehbare Bestandsaufzeichnungen und rechnet verkaufte Ware ordnungsgemäß ab.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über nicht im Eigentum des Partners stehende Kommissionsware außerhalb des vereinbarten Vertriebs ist nicht zulässig.
§ 4 Warenrahmen, Lieferung & Nachlieferung
Der vereinbarte Warenrahmen richtet sich nach der gewählten Partnerstufe und der tatsächlichen Warenverfügbarkeit. Für Gold, Platin und Diamant kann eine weitere physische Kommissionslieferung grundsätzlich freigegeben werden, wenn mindestens 60,0 % des Wertes der vorherigen Lieferung verkauft, abgerechnet und bezahlt wurden.
Lieferart, Abholung, Transportkosten und konkrete Warenzusammenstellung werden vor der jeweiligen Lieferung abgestimmt.
§ 5 Abrechnung & Umsatzanteil
Der Partner erhält den für seine Partnerstufe vereinbarten Umsatzanteil auf den nach der Abrechnungsregelung maßgeblichen Umsatz. Verkäufe, Retouren, Stornierungen, Rückzahlungen und sonstige Korrekturen werden nachvollziehbar in der jeweiligen Abrechnung berücksichtigt.
Ein bestimmter Umsatz, Gewinn oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
§ 6 Gebietsschutz
Bronze- und Silberpartner erhalten keinen regionalen Gebietsschutz. Für Gold, Platin und Diamant ist für stationären Verkauf, Präsentation, Beratung, Probefahrten und lokale Abholung grundsätzlich ein Gebietsschutz im Radius von 15 km um den schriftlich bestätigten Partnerstandort vorgesehen. Allgemeine Online-Werbung und zentrale Online-Verkäufe bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Marketing & Markenauftritt
Der Partner darf freigegebene NitroQuad-Logos, Produktbilder, Texte, Videos und Werbematerialien während der Vertragslaufzeit für sein NitroQuad-Geschäft einsetzen. Werbung muss sachlich, wahrheitsgemäß und mit den vereinbarten Marken- und Aktionsbedingungen übereinstimmen.
Für Gold-, Platin- und Diamantpartner können nach Verfügbarkeit regionale Werbeaktionen mit einem Ferrari oder Lamborghini sowie freigegebene Gutschein-, Rabatt- und Cashback-Aktionen angeboten werden. Fahrzeug, Termin, Umfang und Verfügbarkeit richten sich nach der jeweiligen Aktionsplanung.
§ 8 Service, Produktsicherheit & Kundenbetreuung
Produkte und Fahrzeuge sind entsprechend den Herstellerangaben, Bedienungsanleitungen und geltenden Sicherheitsanforderungen aufzubauen, zu präsentieren und zu übergeben. Reklamationen, Retouren und technische Probleme werden dokumentiert und nach dem vereinbarten Serviceablauf bearbeitet.
Derjenige Vertragspartner, der gegenüber dem Endkunden als Verkäufer auftritt, erfüllt die für diesen Verkauf geltenden gesetzlichen Verkäuferpflichten.
§ 9 Datenschutz, Zugangsdaten & Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten und Kundendaten dürfen nur für zulässige Vertrags-, Bestell-, Service- und Abrechnungszwecke verwendet werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Nicht öffentliche Systeminformationen, Kalkulationen und sonstiges internes Know-how dürfen ohne Berechtigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Kaution
Die für die jeweilige Partnerstufe vereinbarte Kaution dient der Absicherung berechtigter Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und ist keine Eintrittsgebühr. Nach Vertragsende wird ein verbleibender Kautionsbetrag spätestens innerhalb von 90 Tagen zurückgezahlt, sofern keine offenen Rechnungen, fehlende oder beschädigte Kommissionsware oder sonstige nachvollziehbar begründete Gegenansprüche bestehen.
§ 11 Laufzeit & Beendigung
Die bisherige Vertragsstruktur sieht eine Grundlaufzeit von fünf Jahren vor. Eine Fortsetzung um weitere fünf Jahre kann nach den im individuellen Vertrag festgelegten Bedingungen vereinbart werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Schwerwiegende Vertragsverstöße – insbesondere vorsätzliche Manipulation von Abrechnungen, Veruntreuung oder unberechtigte Veräußerung von Kommissionsware sowie erheblicher Marken- oder Datenmissbrauch – können nach Maßgabe des individuellen Vertrages und der gesetzlichen Voraussetzungen zur Vertragsbeendigung führen.
§ 12 Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsende werden offene Abrechnungen abgeschlossen und noch vorhandene Kommissionsware nach Vereinbarung zurückgegeben. NitroQuad-Marken, Systemzugänge und Werbemittel dürfen anschließend nicht mehr so verwendet werden, als bestehe die Partnerschaft fort. Die Kautionsabrechnung erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Regeln.
§ 13 Individuelle Vereinbarung & Anlagen
Der individuelle Franchise-/Partnervertrag enthält die vollständigen Vertragsparteien, die ausgewählte Partnerstufe, den bestätigten Standort und die für die Zusammenarbeit erforderlichen Anlagen. Dazu können insbesondere Abrechnungsregeln, Waren- und Lieferbedingungen, Gebietsschutz, Marken-/Marketingregeln, Service-/Retourenabläufe und Datenschutzinformationen gehören.
Vertragsunterlagen in Ruhe prüfen
Diese Seite dient als verständliche Vorabübersicht der vorgesehenen Zusammenarbeit. Maßgeblich wird ausschließlich der individuell ausgefüllte und von beiden Vertragsparteien vereinbarte Vertrag einschließlich seiner Anlagen. Vor der Unterzeichnung können offene Punkte geklärt und die Unterlagen in Ruhe geprüft werden.